Führerschein Klassen-Registrierungsservice online

Wir bieten verschiedene Führerscheinklassen an
Wir bieten in Europa absolut alle Führerschein klassen an, von Zweirädern der Kategorie A bis zur Unterkategorie D für Personenkraftwagen, einschließlich der Klassen B und C für leichte Fahrzeuge und Lastkraftwagen.
Wir bieten ein kostengünstiges und transparentes Verfahren für den Kauf eines Führerscheins.
Wir arbeiten mit zahlreichen Fahrschulen in München und Berlin (und auch in Europa) zusammen, an denen jedes Jahr Hunderte deutscher Fahrer vorbeikommen. Wir sind uns jedoch bewusst, dass Berlin je nach Wohnort zu weit von Ihnen entfernt ist oder nicht viel Zeit und Geld hat.
Ihre Akte wird unter dem Namen einer dieser Fahrschulen schnell und professionell behandelt, sodass zwischen dieser und der anderen kein Unterschied erkennbar ist.
Wir melden Sie für die theoretische und praktische Prüfung an und Sie kommen automatisch vorbei. Ihr Führerschein wird dann an eine dieser Fahrschulen geliefert, die Sie uns im Namen unserer Partnerschaft und nach Registrierung des Führerscheins im Staatsarchiv über unseren lokalen Ansprechpartner zugesandt haben. Wir senden es über ein Arbeitsamt zurück.
Führerschein Klassen – Führerscheinklassen
Führerscheinkategorie AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52). Mindestalter: 16 Jahre. Eingeschlossene Klassen: keine.
Führerschein Klassen
Führerschein Klasse A.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Führerschein Kategorie A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Mindestalter: 16 Jahre. Eingeschlossene Klasse: AM
Führerschein klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt). Führerschein Klassen
Mindestalter: 18 Jahre. Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Führerschein Klasse B, BF17
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Führerscheinkategorie B 96
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerschein Klasse BE.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerschein Klasse C1.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerschein klasse C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der
Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
Führerschein Klasse C.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1
Führerschein Klasse CE.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt is
Führerschein Klasse D1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerschein Klasse D1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE
Führerschein Klasse D
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klasse: D1
Führerschein Klasse DE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig.
Eingeschlossene Klasse: BE, D1E
Führerschein Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerschein Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Eingeschlossene Klasse: L, AM
Führerschein Klassen
Wie schnell
Eine Real-Lizenz kann weniger als 7 Tage in Anspruch nehmen. Sobald Sie die Zahlung gesendet haben – mit zusätzlichen Kosten für die Eilzustellung -, können Sie dieses Dokument in kürzester Zeit in den Händen halten. Wenn Sie diesen echten Führerschein sofort benötigen, ist das Einholen eines echten eine ideale Lösung. Wir liefern, was Sie brauchen, wenn Sie es brauchen. Rufen Sie uns an. Kaufen Sie einen echten Führerschein Klassen
Die Qualität
Wir bieten Original Deutschland an/ EU Führerschein, perfekt ausgeführt und mit viel Liebe zum Detail gemacht. Von Wasserzeichen bis zur richtigen Schriftart, -größe und -art wissen wir, was zu tun ist, um Ihnen die realistischsten Zertifikate oder Dokumente zu liefern, die Sie benötigen. Sie müssen sich keine Sorgen über minderwertige Arbeit machen, die einen Ihrer Kreditanträge gefährdet, oder wenn Sie dem Unternehmen einfach einen für Aufzeichnungszwecke überlassen müssen.
Der Prozess
Das von uns angebotene Dokument ist einfach verbindlich und legal. Wir arbeiten mit unseren Vertretern zusammen. Diese haben uneingeschränkten Zugriff auf die Datenbanken, in denen die Führerscheine registriert sind. Wir bieten auch die schnellste Registrierungsgeschwindigkeit, normalerweise innerhalb einer Woche. Und wir sorgen dafür, dass es Sie nur wenig Geld kostet. Führerschein Klassen
Deutsche führerscheinklassen : Fahrerlaubnisklassen im Überblick

Die Führerscheinklassen für Krafträder beginnen zum Beispiel mit dem Buchstaben A, während die Pkw-Führerscheinklassen den Buchstaben B tragen:
Führerscheinklassen für Krafträder: AM, A1, A2 und A
Führerscheinklassen für Pkw: B, BF17, BE, B96
Führerscheinklassen für Lkw: C, CE, C1, C1E
Führerscheinklassen für Busse: D, DE, D1, D1E
österreich führerscheinklassen

Die Führerscheinklassen, Führerscheinklassen Österreich
Führerscheinklassen für Mofa, Moped, Mopedauto: AM
Führerscheinklassen für Motorräder bis 125 cm3 und 11 kW: A1
Führerscheinklassen für Motorräder bis 35 kW Leistung: A2
Führerscheinklassen für alle Motorräder: A
Führerscheinklassen für Kfz bis max. 550 kg (keine Verwendung in Österreich): B1
Führerscheinklassen für klassischer Autoführerschein: B
Führerscheinklassen für Lkw bis 7,5 Tonnen: C1
Führerscheinklassen für alle Lkw: C
Führerscheinklassen für kleiner Bus bis 8 Meter Länge und 16 Passagiere: D1
Führerscheinklassen für großer Bus: D
Führerscheinklassen für Pkw & schwerer Anhänger mit bis zu 3,5 Tonnen: BE
Führerscheinklassen für C1-Lkw & Anhänger über 750 kg: C1E
Führerscheinklassen für C-Lkw & Anhänger über 750 kg: CE
Führerscheinklassen für kleiner Bus & Anhänger über 750 kg: D1E
Führerscheinklassen für großer Bus & Anhänger über 750 kg: DE
Führerscheinklassen für Traktor: F
Schweizer führerscheinklassen

In dieser Liste können Sie feststellen, welche Fahrzeugklasse Sie mit Ihrem Führerschein in der EU fahren dürfen:
Pkw-Klassen – Führerschein Klasse B, BE und B mit Schlüsselzahl 96
Motorrad-Klassen – Führerschein Klasse AM, A, A1 und A2
Lkw-Klassen – Führerschein Klasse C, CE, C1 und C1E
Bus-Klassen – Führerschein Klasse D, DE, D1 und D1E
Sonder-Klassen – Führerschein Klasse T und L
Neben diesen standardisierten EU-Führerscheinklassen gibt es in der Schweiz einige Ausnahmen. Hier können Sie die Führerscheinklasse F nutzen, um Motorfahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit 45 km/h zu fahren. Im Rahmen dieser Klasse gelten Abstufungen für das Zugangsalter. Die Kategorie umfasst beispielsweise landwirtschaftliche Zugmaschinen.
Die Führerscheinklasse G gilt ebenfalls für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge: Hier liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h.
Führerschein der Klasse B – Führerscheinklassen 2022
Der Führerschein der Klasse B befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:
zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg.
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg.
Pkw Führerscheinklasse: B und BE
Was darf man mit dem Führerschein Klasse B fahren?
Fakten zur Führerscheinklasse B für Pkw
bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Führerschein der Klasse B1: Wer erhält die Fahrerlaubnis?
Führerschein der Klasse B1: Wer erhält die Fahrerlaubnis?
Gemäß der Richtlinie 2002/247EG Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b dürfen in den entsprechenden Ländern mit dem Führerschein der Klasse B1folgende Fahrzeuge gefahren werden:
vierrädrige Kfz.
Leermasse von bis zu 400 kg bzw. 550 kg bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung.
maximale Nutzleistung von bis zu 15 kW.
Was darf man mit Klasse B1 fahren?
Klasse B1
Vierrädrige Kraftfahrzeuge, die nicht als vierrädriges Leichtkraftfahrzeug gelten,
Mit einer Leermasse bis zu 400 kg (550 kg bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, und.
Mit einer maximalen Nutzleistung von 15 kW.
Was ist Führerschein b2?
Damit sind Sie berechtigt, Kombinationen mit Anhänger und Zugfahrzeug bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg zu bedienen
Führerschein der Klasse 3: Der alte Standard noch erhalten?
Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind im Allgemeinen dazu befugt, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t führen. Zudem dürfen Sie Gespanne mit drei Achsen fahren bzw. mit der entsprechenden Schlüsselnummer an Zugfahrzeuge von bis zu 7,5 t einachsige Anhänger von bis zu 11 t anhängen.